Mit umfangreichem Fachwissen und langjähriger Erfahrung im Bereich des Familienrechts sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner für vielfältige Anliegen. Von Scheidungen bis zum Sorgerecht unterstützen wir Sie umfassend. Darüber hinaus bieten wir Rechtsberatung und Vertretung in anderen Rechtsgebieten, einschließlich Erbrecht und Arbeitsrecht.
Wir stehen Ihnen zur Verfügung, um Ihr Scheidungsverfahren nach RVG kompetent und kostengünstig durchzuführen. Selbst wenn die Voraussetzungen für eine einvernehmliche Scheidung nicht gegeben sind oder spezielle Fragen zum Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht oder Zugewinnausgleich geklärt werden müssen, unterstützen wir Sie.
Wir können Ihnen auch bei einer notariellen Scheidungsfolgevereinbarung behilflich sein, die im Vergleich zu einem gerichtlichen Verfahren, insbesondere in Bezug auf die Vermögensauseinandersetzung, eine kostengünstigere Option darstellen kann.
Kinder: Die Frage, wie es im Falle der Trennung und einer Scheidung mit den gemeinsamen Kindern weitergeht, ist für alle Eltern ein beherrschendes und wichtiges Thema. Im Vordergrund sollte immer und ausschließlich das Wohl der Kinder stehen, an dem sich das Handeln beider Elternteile orientieren muss.
Hier ist die Unterscheidung zwischen alleinigem und gemeinsamen Sorgerecht und dem Aufenthaltsbestimmungsrecht wichtig.
Auch die Frage des Umgangsrechts für den Elternteil, bei dem die Kinder nicht ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, ist zu klären.
Unterhalt: Die Beantwortung der vielfältigen Fragen, wem, ob und in welcher Höhe Unterhaltsansprüche zustehen (Kindes-, ehelicher-, sowie nachehelicher Unterhalt) ist oftmals schwierig und nur nach eingehender Information möglich.
Gerne beraten wir Sie eingehend zu allen Unterhaltsfragen.
Vermögensfragen: Im Falle der Trennung und einer Scheidung entstehen insbesondere bei der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung viele Fragen. Wir beraten und unterstützen Sie dabei gerne.
Oftmals kann eine drohende, mit Zeit und mit nicht unerheblichen Kosten verbundene gerichtliche Auseinandersetzung durch eine für beide Seiten akzeptable und wirtschaftlich sinnvolle Vereinbarung vermieden werden.
Dabei geht es insbesondere um den Zugewinnausgleich bei einer Zugewinngemeinschaft oder um die Auseinandersetzung einer Gütergemeinschaft. Auch bei bestehenden Schulden und vor allem bei Immobilien ist eine eingehende Beratung erforderlich.
Kosten: Die verbreiteten Behauptungen über die hohen Kosten einer anwaltlichen Vertretung sind falsch. Tatsächlich sind die Kosten im Rahmen und eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann erhebliche Folgekosten in anderen Bereichen verhindern.
Auch Personen mit geringem Einkommen haben Anspruch auf kostenlose Beratung und gerichtliche Vertretung im Rahmen der Beratungs- und Verfahrenskostenhilfe. Sprechen Sie uns einfach an! Wir informieren Sie gerne unverbindlich über die zu erwartenden Kosten unserer Dienstleistungen und beantragen bei Bedarf Verfahrenskostenhilfe für Sie.
Die Lebenspartnerschaft gleichgeschlechtlicher Partner kann auf Antrag eines oder beider Partner durch Beschluss des zuständigen Familiengerichts aufgehoben werden, ganz ähnlich wie bei einer Ehescheidung. Dabei ist zumindest der Antragsteller verpflichtet, sich anwaltlich vertreten zu lassen.
Genau wie bei einer Ehe kann die Aufhebung der Lebenspartnerschaft beantragt werden, wenn seit einem Jahr Trennung vergangen ist und beide Partner die Aufhebung wünschen oder wenn objektive Gründe vorliegen, die gegen eine Wiederherstellung der Lebenspartnerschaft sprechen.
Wir sind Experten für die Vertretung sowohl von Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber bei Arbeitsvertragskündigungen. Ebenso stehen wir sowohl Mietern als auch Vermietern bei der Kündigung von Mietverträgen zur Seite.
Arbeitsrecht:
Unsere Kanzlei bietet umfassende Beratung und Vertretung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowohl bei der einvernehmlichen Vertragsbeendigung als auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen. Wir helfen Ihnen insbesondere in den folgenden Bereichen:
- Begleitung von Kündigungsprozessen
- Unterstützung bei arbeitsgerichtlichen Prozessen, wie z. B. Abmahnungen
- Beantwortung alltäglicher Fragen des Arbeitsrechts
- Mobbingfälle
Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Kündigung eine eventuelle Kündigungsschutzklage innerhalb von 3 Wochen vor Gericht eingebracht werden muss, um gegen die Kündigung vorzugehen.
Mietrecht:
Die Beziehung zwischen Vermietern und Mietern ist leider nicht immer einfach. Jährlich gibt es rund 300.000 Fälle von Mietstreitigkeiten vor Gericht. Da Mietverhältnisse oft langfristig sind, können Streitigkeiten für beide Seiten sehr belastend sein.
Wenn Sie zum Beispiel Probleme mit Rechten und Pflichten im Mietverhältnis, Zahlungsrückständen oder Wohnungsmängeln oder Schönheitsreparaturen haben, sind wir gerne für Sie da! Besonders bei gerichtlichen Auseinandersetzungen ist es aufgrund der Komplexität der Rechtslage dringend erforderlich, einen Anwalt hinzuzuziehen.
Verkehrsrechtliche Beratung und Vertretung: Unfallregulierung, Autokauf und Straftaten im Verkehr.
Hatten Sie einen Verkehrsunfall? Wir sind Experten für alle Rechtsfragen, die damit verbunden sind:
- Wir helfen Ihnen bei der Regulierung von Verkehrsunfällen mit Versicherungen, einschließlich Schadensersatz und Schmerzensgeld.
- Wir verteidigen Sie gegen unberechtigte Forderungen.
Straftaten im Verkehrsrecht sind ein ernstes Thema, bei dem anwaltliche Unterstützung dringend erforderlich ist:
- Wir vertreten Sie bei Fällen wie Fahren ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheitsfahrt, unbefugtem Gebrauch eines Kfz (Autodiebstahl), Kennzeichenmissbrauch, Nötigung, Straßenverkehrsgefährdung, gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr, unerlaubtem Entfernen vom Unfallort, fahrlässiger Körperverletzung und Tötung sowie Führerscheinentzug und Fahrverbot.
- Wir unterstützen Sie auch in Ordnungswidrigkeitenverfahren, z. B. bei Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Alkohol- und Drogendelikten sowie Abstandsverstoß und unerlaubtem Entfernen vom Unfallort.
Der Schwerpunkt liegt auf sämtlichen Aspekten des Strafrechts, einschließlich:
- Tötungs- und Körperverletzungsdelikte
- Betäubungsmitteldelikte
- Sexualdelikte
- Eigentums- und Vermögensdelikte
- Jugendstrafrecht
Unsere Dienstleistungen umfassen sowohl präventive Beratung als auch die Vertretung in allen Phasen des Strafverfahrens, einschließlich Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren, Hauptverfahren mit eigentlicher "Hauptverhandlung" vor Gericht sowie Rechtsmittel wie Berufung und / oder Revision.
Wir übernehmen nicht nur Wahlverteidigungen, sondern je nach geeignetem Fall auch sogenannte "Pflichtverteidigungen".
Also, falls Sie in irgendeiner Weise mit dem Strafrecht in Konflikt geraten oder staatlicher Strafverfolgung ausgesetzt sind, stehen wir Ihnen zur Seite.
Haben Sie Schwierigkeiten mit Kunden, die ihre Rechnungen nicht begleichen?
Wir bieten eine umfassende Lösung für den Einzug offener Forderungen an. Von der Erstellung des gerichtlichen Mahnbescheids bis hin zur Durchsetzung der Zahlung über einen Gerichtsvollzieher – wir kümmern uns um alles.
Es ist ganz einfach: Schicken Sie uns einfach eine Kopie oder einen Scan der unbezahlten Rechnung:
per Fax an +49 9461 912 779 oder per E-Mail an info@rechtsanwalt-boehm.de oder per Post an die "Rechtsanwaltskanzlei Helmut Böhm, Chamer Straße 4, 93426 Roding".
Wir prüfen Ihre Forderung und nehmen Kontakt mit Ihnen auf, um das weitere Vorgehen durchzusprechen.
Das Erbrecht ist ein Bereich des Zivilrechts, der die Übertragung von Vermögenswerten, Verpflichtungen und Rechten von einer Generation auf die nächste regelt. Es ist ein komplexes Rechtsgebiet, das eine sorgfältige Planung erfordert, um sicherzustellen, dass der letzte Wille eines Einzelnen respektiert wird und die Vermögensverteilung rechtmäßig und gerecht erfolgt.
Rechtsanwalt Helmut Böhm verfügt über umfassende Erfahrung im Erbrecht und bietet Ihnen individuelle rechtliche Unterstützung und Beratung in allen erbrechtlichen Angelegenheiten:
Wenn Sie rechtliche Fragen oder Anliegen im Zusammenhang mit dem Erbrecht haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns, um einen Beratungstermin zu vereinbaren und Ihre erbrechtlichen Angelegenheiten in kompetente Hände zu legen.
Kontaktieren Sie uns, um Ihre rechtlichen Fragen zu besprechen und eine individuelle Beratung zu erhalten. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihre Anliegen.
Chamer Str. 4
93426 Roding