
Schwerpunkte
Scheidung / Familienrecht
Ich führe Ihr Scheidungsverfahren kompetent und kostengünstig nach RVG durch und bin auch dann für Sie da, wenn die Voraussetzungen für eine einverständliche Scheidung nicht vorliegen oder z.B. spezielle unterhaltsrechtliche Fragen zu klären sind, wenn Fragen des Sorgerechtes, des Umgangsrechtes oder des Zugewinnausgleiches eine besondere Bedeutung haben oder eine so genannte "Härtefallscheidung” vor Ablauf des ersten Trennungsjahres gewünscht und möglich ist.
Ich berate Sie jederzeit umfassend und wirke auf Wunsch auch bei einer entsprechenden notariellen Scheidungsfolgevereinbarung mit. Dies kann im Gegensatz zu einem gerichtlichen Verfahren z.B. bezüglich einer Vermögensauseinandersetzung die kostengünstigere Variante sein.
Kinder: Die Frage, wie es im Falle der Trennung und einer Scheidung mit den gemeinsamen Kindern weitergeht, ist für alle Eltern ein beherrschendes und wichtiges Thema. Im Vordergrund sollte immer und ausschließlich das Wohl der Kinder stehen, an dem sich das Handeln beider Elternteile orientieren muss.
Hier ist die Unterscheidung zwischen alleinigem und gemeinsamen Sorgerecht und dem Aufenthaltsbestimmungsrecht wichtig.
Auch die Frage des Umgangsrechts für den Elternteil, bei dem die Kinder nicht ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, ist zu klären.
Unterhalt: Die Beantwortung der vielfältigen Fragen, wem, ob und in welcher Höhe Unterhaltsansprüche zustehen (Kindes-, ehelicher-, sowie nachehelicher Unterhalt) ist oftmals schwierig und nur nach eingehender Information möglich.
Gerne berate ich Sie eingehend zu allen Unterhaltsfragen.
Vermögensfragen: Im Falle der Trennung und einer Scheidung entstehen insbesondere bei der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung viele Fragen. Ich berate und unterstütze Sie dabei gerne.
Oftmals kann eine drohende, mit Zeit und mit nicht unerheblichen Kosten verbundene gerichtliche Auseinandersetzung durch eine für beide Seiten akzeptable und wirtschaftlich sinnvolle Vereinbarung vermieden werden.
Dabei geht es insbesondere um den Zugewinnausgleich bei einer Zugewinngemeinschaft oder um die Auseinandersetzung einer Gütergemeinschaft. Auch bei bestehenden Schulden und vor allem bei Immobilien ist eine eingehende Beratung erforderlich.
Kosten: Hinsichtlich der Höhe der Kosten einer anwaltlichen Vertretung sind viele Unwahrheiten im Umlauf. Tatsächlich sind allerdings die Kosten überschaubar und eine frühzeitige anwaltliche Begleitung und Beratung erspart häufig erhebliche Folgekosten in anderen Bereichen.
Bei geringem Einkommen ist sogar im Rahmen der Beratungs- und Verfahrenskostenhilfe eine kostenlose Beratung und gerichtliche Vertretung möglich. Bitte sprechen Sie mich einfach an! Gerne informiere ich Sie unverbindlich vorab über die zu erwartenden Kosten meiner Tätigkeit und beantrage für Sie – soweit erforderlich – Verfahrenskostenhilfe.
Aufhebung der Lebenspartnerschaft: Die Lebenspartnerschaft gleichgeschlechtlicher Partner wird ebenso wie die Ehe auf Antrag eines oder beider Lebenspartner durch Beschluss des zuständigen Familiengerichts aufgehoben. Hierbei muss sich zumindest der Antragsteller anwaltlich vertreten lassen.
Wie bei einer Ehe kann eine Aufhebung der Lebenspartnerschaft nach einem Jahr Trennungszeit beantragt werden, wenn beide Lebenspartner die Aufhebung wünschen oder wenn objektive Anhaltspunkte vorliegen, die der Wiederherstellung der Lebenspartnerschaft entgegenstehen.