Kündigung Arbeitsvertrag/Mietvertrag

Bei Kündigung von Arbeitsverhältnissen vertreten wir sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Gleiches gilt für die Kündigung von Mietverträgen aus der Sicht des Mieters oder Vermieters.

Arbeitsrecht:

Wir be­ra­ten und ver­tre­ten Ar­beit­neh­mer und Arbeitgeber bei der ein­ver­nehm­li­chen Ver­trags­be­en­di­gung und auch bei gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Dabei geht es insbesondere um folgende Fragen:

  • Vor­be­rei­tung von Kündi­gun­gen
  • Kündi­gungs­­pro­zes­se
  • sonstige ar­beits­ge­richt­li­che Pro­zes­se wie z.B. bei Abmahnungen usw.
  • alltägli­che Fra­gen des Ar­beits­rechts
  • Mob­bing

Bitte beachten Sie, dass bei einer Kündigung innerhalb von 3 Wochen eine eventuelle Kündigungsschutzklage bei Gericht eingehen muss, da ansonsten gegen die Kündigung nicht mehr vorgegangen werden kann.

Mietrecht:

Das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter ist leider nicht immer unkompliziert. Jährlich rund 300.000 Fälle von Mietstreitigkeiten landen vor Gericht. Da Mietverhältnisse meist längerfristig angelegt sind, können sich Streitigkeiten für beide Seiten sehr belastend auswirken.

Haben Sie zum Beispiel Probleme mit Rechten und Pflichten im Mietverhältnis, Mietrückständen oder Wohnungsmängeln, Schönheitsreparaturen oder Betriebskosten, so helfen wir Ihnen gern! Insbesondere bei gerichtlichen Auseinandersetzungen ist wegen Schwierigkeit der Materie die Hilfe eines Anwalts dringend erforderlich.